Gruppen- und Leistungsbeträge
Überprüfung der Zahlbeträge nach § 3 Abs. 3 und Abs. 2 der Satzung
Der Vorstand des Essener Verbandes hat wie folgt beschlossen:
- Für alle am 30.09.2016 laufenden Leistungsfälle werden die Zahlbeträge nach Teil I dieser Ordnungen ab 01.01.2017 um 0,30 % erhöht.
- Für Anwärter und Übergangsgeldbezieher werden die Gruppenbeträge nach den Leistungsordnungen „A“, „B“ und „C“ ab 01.10.2016 um 1,00 % erhöht.
Die Gruppenbeträge zu den Leistungsordnungen „A“ „B“ und „C“ ab 01.10.2016 werden somit wie folgt festgesetzt: