Richtlinien für die Verbandsleistungen im Rechtsschutz
Der Verband bietet seinen Mitgliedern und deren Hinterbliebenen juristischen Service
durch Beratung, Beistand und gerichtliche Vertretung. Der Service umfasst die
rechtlichen Interessen in allen Fragen, die im Zusammenhang mit dem Arbeits- oder
Dienstverhältnis, der sozialen Versorgung oder sonstigen beruflichen Belangen stehen.
I. Beratung
Juristische Beratung wird vom Verband vom Zeitpunkt des Erwerbs der Mitgliedschaft
an mündlich oder schriftlich erteilt.
II. Beistand
Bei außergerichtlichen Streitigkeiten gewährt der Verband seinen Mitgliedern Beistand.
Dieser erfolgt entweder schriftlich oder mündlich.
Voraussetzung für die Gewährung von Beistand ist eine ungekündigte Mitgliedschaft
von drei Monaten und die erfolgte Zahlung des fälligen Mitgliedsbeitrags. Der Beistand
endet mit der gütlichen Beilegung des Streitfalles bzw. dem Eintreten eines
gerichtlichen Vertretungsfalles.
III. Gerichtliche Vertretung
1. Gerichtliche Vertretung vor deutschen Gerichten wird gewährt für Streitfälle in der
Arbeits-, Sozial-, Finanz- und Verwaltungsgerichtsbarkeit, außerdem als Unterstützung
in Ermittlungs-, Zwischen- und Hauptverfahren in Straf- und Bußgeldsachen
aus Anlass des Verdachts fahrlässigen Fehlverhaltens oder als Zeugenbeistand.
Eine Vertretung vor der Ordentlichen Gerichtsbarkeit wird nur bei Vorliegen
der Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung bzw. bei
Übernahme der entstehenden Kosten durch das vertretene Mitglied selbst gewährt.
2. Für Mitglieder, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland tätig sind, kommt
Vertretung insoweit in Betracht als das Verfahren in der deutschen Gerichtsbarkeit
geführt werden kann.
3. Rechtsschutz wird auch in Angelegenheiten nach dem Arbeitnehmererfindungsgesetz
gewährt. Der Rechtsschutz ist in diesen Fällen auf die Vertretung vor der
Schiedsstelle des Deutschen Patentamtes beschränkt.
4. Die Gewährung rechtlicher Vertretung setzt regelmäßig eine ungekündigte Mitgliedschaft
von sechs Monaten und die Zahlung des fälligen Mitgliedsbeitrages
voraus.
IV. Versagung von Beistand und Vertretung
Beistand und gerichtliche Vertretung sind zu versagen für Streitfälle, deren Rechtsverfolgung
oder Rechtsvertretung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet oder
mutwillig erscheint. Sie sind regelmäßig zu versagen für Streitfälle, die vor Eintritt
des Mitglieds in den Verband oder vor Ablauf der Wartezeit entstanden sind.
Der juristische Service beschränkt sich auf Deutsches Recht. Sämtliche Unterlagen
sind in deutscher Sprache vorzulegen.
V. Antrag und Entscheidung
1. Anträge auf Gewährung von Beistand und gerichtliche Vertretung sind an die
Verbandsgeschäftsführung zu richten.
2. Über die Gewährung von Beistand und die Gewährung rechtlicher Vertretung und
dessen Umfang entscheidet die Geschäftsführung. Im Falle der Ablehnung oder
auf Vorlage der Geschäftsführung entscheidet der Vorstand.
3. Beistand und gerichtliche Vertretung werden durch die Juristen des Verbandes
erbracht. Der sachbearbeitende Anwalt ist in der Ausübung seines Mandates frei
und Weisungen des Verbandes nicht unterworfen.
VI. Entziehung
Beistand und gerichtliche Vertretung können entzogen werden, wenn nachträglich
Umstände bekannt werden, die eine vorherige Versagung gerechtfertigt hätten oder
die Weiterverfolgung nach der Rechts- und Beweislage aussichtslos erscheint.
VII. Kosten
1. Beratung, Beistand und gerichtliche Vertretung sind kostenfrei. Abgegolten sind
alle Kosten des Verbandes. Bei Erteilung des Rechtsschutzes übernimmt der
Verband darüber hinaus etwaige gerichtliche und außergerichtliche Kosten, die
dem Mitglied durch gerichtliche Entscheidung auferlegt werden. Die Kostenübernahme
derartiger gerichtlicher und außergerichtlicher Kosten ist ausgeschlossen
für Streitfälle, die vor dem Eintritt des Mitglieds in den Verband oder vor Ablauf
der Wartezeit entstanden sind.
2. Überträgt das Mitglied ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung des Verbandes
die Vertretung einem nicht beim Verband angestellten Rechtsanwalt, so werden
dessen Kosten nicht vom Verband übernommen.
3. Als Anspruch aus der Mitgliedschaft werden Beratung, Beistand und gerichtliche
Vertretung kostenfrei gewährt, soweit keine Ansprüche gegen den Arbeitgeber
oder eine Rechtsschutzversicherung auf Kostenerstattung bestehen.
VIII. Hinterbliebene
Hinterbliebene werden darin betreut, Erbansprüche aus dem Dienstverhältnis des
Verstorbenen und eigene oder abgeleitete Ansprüche auf soziale Versorgung zu sichern.

