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Beratungsservice

Unsere Verbands-Rechtsanwälte stehen Ihnen über die Betreuung in den Geschäftsstellen hinaus in weiteren Städten für persönliche Beratungsgespräche zur Verfügung.

Für nähere Informationen wie Terminvereinbarung und Treffpunkt bitten wir um rechtzeitige Kontaktaufnahme mit den Geschäftsstellen.

Welchen juristischen Service bieten die Führungskräfte?

Eine Kernkompetenz, die unseren Mitgliedern kostenfrei zu Gute kommt, ist die Rechtsberatung und -vertretung. Unser juristischer Service erfolgt durch erfahrene Verbandsjuristen, die unsere Mitglieder in allen Berufsbelangen beraten und vertreten:

  • Arbeitsrecht
  • Sozialrecht
  • Steuerrecht
  • Bußgeldverfahren
  • Strafverfahren

Zu unserer Rechtsberatung gehört nicht nur die gerichtliche Vertretung im Rechtsstreit durch alle Instanzen, sondern auch die vorbeugende, rechtliche Beratung und Information sowie die außergerichtliche Vertretung und Unterstützung unserer Mitglieder.

Einzelheiten zum juristischen Service ergeben sich aus unseren Rechtsschutz-Richtlinien.

Richtlinien für die Verbandsleistungen im Rechtsschutz

Der Verband bietet seinen Mitgliedern und deren Hinterbliebenen juristischen Service durch Beratung, Beistand und gerichtliche Vertretung. Der Service umfasst die rechtlichen Interessen in allen Fragen, die im Zusammenhang mit dem Arbeits- oder Dienstverhältnis, der sozialen Versorgung oder sonstigen beruflichen Belangen stehen.

I. Beratung

Juristische Beratung wird vom Verband vom Zeitpunkt des Erwerbs der Mitgliedschaft an mündlich oder schriftlich erteilt.

II. Beistand

Bei außergerichtlichen Streitigkeiten gewährt der Verband seinen Mitgliedern Beistand. Dieser erfolgt entweder schriftlich oder mündlich.

Voraussetzung für die Gewährung von Beistand ist eine ungekündigte Mitgliedschaft von drei Monaten und die erfolgte Zahlung des fälligen Mitgliedsbeitrags. Der Beistand endet mit der gütlichen Beilegung des Streitfalles bzw. dem Eintreten eines gerichtlichen Vertretungsfalles.

III. Gerichtliche Vertretung

  1. Gerichtliche Vertretung vor deutschen Gerichten wird gewährt für Streitfälle in der Arbeits-, Sozial-, Finanz- und Verwaltungsgerichtsbarkeit, außerdem als Verteidigung in Straf- und Bußgeldsachen aus Anlass des Verdachts fahrlässigen Fehlverhaltens oder als Zeugenbeistand. Eine Vertretung vor der Ordentlichen Gerichtsbarkeit wird nur bei Vorliegen der Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung bzw. bei Übernahme der entstehenden Kosten durch das vertretene Mitglied selbst gewährt.
  2. Für Mitglieder, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland tätig sind, kommt Vertretung insoweit in Betracht als das Verfahren in der deutschen Gerichtsbarkeit geführt werden kann.
  3. Rechtsschutz wird auch in Angelegenheiten nach dem Arbeitnehmererfindungsgesetz gewährt. Der Rechtsschutz ist in diesen Fällen auf die Vertretung vor der Schiedsstelle des Deutschen Patentamtes beschränkt.
  4. Die Gewährung rechtlicher Vertretung setzt regelmäßig eine ungekündigte Mitgliedschaft von sechs Monaten und die Zahlung des fälligen Mitgliedsbeitrages voraus.

IV. Versagung von Beistand und Vertretung

Beistand und gerichtliche Vertretung sind zu versagen für Streitfälle, deren Rechtsverfolgung oder Rechtsvertretung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet oder mutwillig erscheint. Sie sind regelmäßig zu versagen für Streitfälle, die vor Eintritt des Mitglieds in den Verband oder vor Ablauf der Wartezeit entstanden sind.

V. Antrag und Entscheidung

  1. Anträge auf Gewährung von Beistand und gerichtliche Vertretung sind an die Verbandsgeschäftsführung zu richten.
  2. Über die Gewährung von Beistand und die Gewährung rechtlicher Vertretung und dessen Umfang entscheidet die Geschäftsführung. Im Falle der Ablehnung oder auf Vorlage der Geschäftsführung entscheidet der Vorstand.
  3. Beistand und gerichtliche Vertretung werden durch die Juristen des Verbandes erbracht. Der sachbearbeitende Anwalt ist in der Ausübung seines Mandates frei und Weisungen der Verbandes nicht unterworfen.

VI. Entziehung

Beistand und gerichtliche Vertretung können entzogen werden, wenn nachträglich Umstände bekannt werden, die eine vorherige Versagung gerechtfertigt hätten oder die Weiterverfolgung nach der Rechts- und Beweislage aussichtslos erscheint.

VII. Kosten

  1. Beratung, Beistand und gerichtliche Vertretung sind kostenfrei. Abgegolten sind alle Kosten des Verbandes. Bei Erteilung des Rechtsschutzes übernimmt der Verband darüber hinaus etwaige gerichtliche und außergerichtliche Kosten, die dem Mitglied durch gerichtliche Entscheidung auferlegt werden. Die Kostenübernahme derartiger gerichtlicher und außergerichtlicher Kosten ist ausgeschlossen für Streitfälle, die vor dem Eintritt des Mitglieds in den Verband oder vor Ablauf der Wartezeit entstanden sind.
  2. Überträgt das Mitglied ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung des Verbandes die Vertretung einem nicht vom Verband gestellten Rechtsanwalt, so werden dessen Kosten nicht vom Verband übernommen.
  3. Als Anspruch aus der Mitgliedschaft werden Beratung, Beistand und gerichtliche Vertretung kostenfrei gewährt, soweit keine Ansprüche gegen den Arbeitgeber oder eine Rechtsschutzversicherung auf Kostenerstattung bestehen.

VIII. Hinterbliebene

Hinterbliebene werden darin betreut, Erbansprüche aus dem Dienstverhältnis des Verstorbenen und eigene oder abgeleitete Ansprüche auf soziale Versorgung zu sichern.

Weitere Informationen können Sie hier anfordern.